Barrierefreiheit für Webseiten wird immer wichtiger. Werden Waren oder Dienstleistungen online verkauft, müssen die entsprechenden Webseiten ab Juni 2025 barrierefrei gestaltet sein, denn dann tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Was bedeutet das für Webseitenbetreiber und -inhaber? Was gilt es zu beachten, wer muss seine Webseite überarbeiten und was genau muss gemacht werden?
In den nächsten Wochen informieren wir unsere Kunden, ob und wieweit ihre Webseiten davon betroffen sind.